Das kleingedruckte
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Service- & Dienstleistungsverträgen.
(Reinigungsvertrag für Gewerbe & Privathaushaltsreinigungs-Vertrag)
§ 1. Geltungsdauer:
Dienstleistungsverträge für Privathaushalte und Objekte (Büros, Arztpraxen, Ladeneinheiten) werden für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
§ 2. Vertragserfüllung:
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht bis Ende des Folgewerktags der Reinigung begründete Einwendungen erhebt. Andernfalls verliert der Auftraggeber seine Reklamationsansprüche.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet.
Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
§ 3. Vertragsumfang:
Der Leistungsumfang wird objektspezifisch im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Die angegebenen Leistungen beinhalten die Beseitigung von üblichen Abfallmengen und normalen Verschmutzungen. Bei wesentlicher Verunreinigung des betreuten Objektes behält sich der Auftragnehmer vor, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zusätzlich entstehende Beseitigungs- oder Reinigungskosten nach dem im Vertrag festgehaltenem Stundensatz in Rechnung zu stellen. Gesondert berechnet werden Kosten für Sonderreinigungen, die nicht Vertragsgegenstand sind (z.B. Glas- oder Teppichreinigung) und anderer Materialeinsatz nach Kundenwunsch, wie das Ersetzen von Interieurgegenständen (z.B. Handpapierspender, WC-Brillen etc.).
§ 4. Zusatzleistungen:
Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau- und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarperten, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
§ 5. Betriebs- und Reinigungsmittel
Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Materialien und Arbeitsgeräte. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und zur Aufbewahrung von Material, Geräten etc. stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die verwendeten Arbeitsmittel geeignet sind, Pflege und Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten.
§ 6. Fremdeigentum / Schlüssel:
Sollte der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit einen Schlüssel/-satz oder Chip zu den in §1 vereinbarten Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, bestätigt der Auftragnehmer, mit dem überlassenen Fremdeigentum sorgfältig und gewissenhaft umzugehen. Die Nutzung des Schlüssels ist ausschließlich zu Zwecken, welche diesem Vertrag zugrunde liegen (i.d.R. Reinigung & Materiallieferung), zu verwenden. Bei Kündigung des Vertrages ist der Schlüssel/-satz innerhalb 14 Tagen an denAuftraggeber gegen Quittierung zurück zu geben.
§ 7. Rechnungslegung:
Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel zum Ende Leistungsmonat oder nach gesonderter Vereinbarung.
§ 8. Zahlungsbedingungen:
Der vereinbarte Preis ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung oder zum vereinbarten Zeitpunkt auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen ab der 3. Mahnung in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz zu erheben. Bei mehr als zwei offenen Monatsbeträgen werden die Leistungen, nach schriftlicher Information, eingestellt. Das Einstellen der Leistung entbindet uns von der Haftung bei evtl. auftretenden Schadensfällen.
§ 9. Schlussbestimmungen:
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so behalten alle anderen Ihre Wirksamkeit. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.
Stand: 01/2023
